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Spendemöglichkeiten

Unsere Arbeit wird durch den Fonds für Frauenarbeit unterstützt. Darüber hinaus finanzieren wir uns durch Spenden und Mitgliederbeiträge. Werde Mitglied, seid Spender:innen oder Gönner:innen – wir bedanken uns schon jetzt!

Kollekte

Wir freuen uns, wenn ihr bei der Organisation eines Gottesdienstes die Kollekte für die EFS bestimmt und ihr euch in eurer Kirchgemeinde aktiv dafür einsetzt.

Je konkreter eine Kollekte angesagt wird, desto erfolgreicher ist sie. Deshalb findet ihr hier eine Vorlage, die ihr bei der Ansage der Kollekte verwenden oder bei eurer Pfarrperson abgeben könnt.

Trauerspende

Eine Trauerspende kann im Testament vermerkt werden und wird für die Hinterbliebenen am einfachsten durch konkrete Angaben. Wir empfehlen in der Todesanzeige das Spendenkonto der Evangelischen Frauen Schweiz (CH45 8080 8007 5480 5477 9) sowie den Vermerk «Todesfall [Name] [Nachname]» anzugeben. Jede Spende wird von uns persönlich verdankt. Die Trauerfamilie erhält eine Liste der Spender:innen mit der Angabe des Gesamtbetrages der eingegangenen Spenden.


Erbschaft und Legat

Ist dir Gerechtigkeit und Chancengleichheit ein Anliegen? Hast du dich in deinem Leben für die Gleichberechtigung von Frauen engagiert? Oder bist du in deiner Kirchgemeinde für Frauen aktiv?

Trage deine Interessen in dein Testament ein und veranlasse eine Schenkung an die Evangelischen Frauen Schweiz.

  • Durch eine Erbschaft hinterlässt eine verstorbene Person einen prozentualen Anteil an Vermögen UND Schulden der Erbengemeinschaft.
  • Mit einem Legat/Vermächtnis wird die Begünstigte nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte.
  • Bei einer Schenkung überlässt die Schenkerin der Beschenkten zu Lebzeiten Geld oder eine Sache.

Erbrecht per 1. Januar 2023 

Das neue Erbrecht ist per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Wichtigste Änderung ist die Reduktion der Pflichtteile. Das bedeutet, dass Erblasserinnen mehr Gestaltungsspielraum für die Verteilung Ihres Erbes haben.  

Pflichtteile

NeuAlt
Pflichtteile Nachkommen ½ des Erbanspruchs ¾ des Erbanspruchs 
Pflichtteil Eltern Entfällt½ des Erbanspruchs 
Pflichtteil überlebender Ehegatte ½ des Erbanspruchs ½ des Erbanspruchs 
Erbrecht zwischen Scheidungsgatten Pflichtteilsschutz entfällt, sobald das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde.Pflichtteilsschutz entfällt, sobald das Paar rechtskräftig geschieden ist. 

Wichtig: Die neuen Bestimmungen gelten für alle Todesfälle, die seit dem 1. Januar 2023 eingetreten sind. Sie gelten auch dann, wenn die Erblasserin unter altem Recht ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt hat.  

Als anerkannte gemeinnützige Organisation sind die Evangelischen Frauen Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Dadurch fliesst Ihr Beitrag vollumfänglich in das Engagement für die Gleichstellung der Frauen in Kirche, Politik und Gesellschaft.

Weitere Informationen

Ihre Unterstützung ist wertvoll. Wir nehmen uns gerne Zeit, um in einem vertraulichen Gespräch, gemeinsam mit einer Rechtsanwältin für Erbrecht, Ihre persönlichen Fragen zu beantworten oder Ihnen zusätzliche Informationen zu geben.

Trauerspende / -kollekte

Anstelle von Blumen

Viele Menschen wünschen sich, dass bei der Bestattung auf Blumen verzichtet und stattdessen eine Organisation berücksichtigt wird, die den eigenen Werten entspricht. Ein solcher Wunsch kann im Testament vermerkt werden.

Für die Hinterbliebenen empfiehlt es sich, in der Todesanzeige das Spendenkonto der Evangelischen Frauen Schweiz (CH45 8080 8007 5480 5477 9) sowie den Vermerk «Todesfall [Name] [Nachname]» anzugeben. Jede Spende wird von uns persönlich verdankt. Die Trauerfamilie erhält eine Liste der Spenderinnen und Spender mit der Angabe des Gesamtbetrages der eingegangenen Spenden.

Sowohl mit der Trauerspende als auch der Trauerkollekte wird ein Zeichen der Verbundenheit gesetzt. Wir sind sehr dankbar für diese Art der Unterstützung. Als anerkannte gemeinnützige Organisation sind die Evangelischen Frauen Schweiz steuerbefreit. Dadurch fliesst der Beitrag vollumfänglich in das Engagement für die Gleichstellung der Frauen in Kirche, Politik und Gesellschaft.